Coronavirus COVID-19: Gesundheitsinformationen, Empfehlungen & Maßnahmen
(Aktualisiert am 14. März 2022)
Aktuelle Gesundheitsempfehlungen und -maßnahmen
"Impfpass" (vaccine pass)
- Ab dem 14. März wird die Anwendung des "Impfpasses" an allen Orten, an denen er verlangt wurde, ausgesetzt (Freizeit- und Kultureinrichtungen, kommerzielle Gastronomiebetriebe, Messen und Ausstellungen usw.).
- Nach diesem Datum bleibt der "Gesundheitspass" jedoch in Gesundheitseinrichtungen, Altenheimen und Einrichtungen, die Menschen mit Behinderungen aufnehmen, weiterhin in Kraft.
- In geschlossenen Räumen, die dem "Impfpass" unterliegen, ist der Mundschutz seit dem 28. Februar nicht mehr vorgeschrieben. In Verkehrsmitteln und geschlossenen Räumen, die nicht dem Impfpass unterliegen, muss weiterhin ein Mundschutz getragen werden.
- Die Regeln für den Impfpass für Personen über 18 Jahre und 1 Monat sind wie folgt: Die Auffrischungsdosis muss ab drei Monaten nach Ende des ursprünglichen Impfschemas und innerhalb von höchstens vier Monaten verabreicht werden.
Lockerungen der Gesundheitsmaßnahmen
- Am 14. März wird das Tragen eines Mundschutzes nicht mehr verpflichtend sein. Betroffen sind alle Orte mit Ausnahme von öffentlichen Verkehrsmitteln für Reisende und Gesundheitseinrichtungen.
- Seit dem 28. Februar ist das Tragen einer Maske an geschlossenen Orten, die dem "Impfpass" unterliegen, nicht mehr obligatorisch. Das Tragen einer Maske in geschlossenen Räumen bleibt in Verkehrsmitteln und an geschlossenen Orten, die nicht dem Impfpass unterliegen, bestehen. Zur Erinnerung: Seit dem 2. Februar ist das Tragen von Mundschutz im Freien nicht mehr vorgeschrieben.
- In Theatern, Konzertsälen und Kinos ist das Tragen einer Maske seit dem 28. Februar 2022 nicht mehr vorgeschrieben.
- Stehkonzerte werden unter Einhaltung des Gesundheitsprotokolls seit dem 16. Februar wieder durchgeführt.
- In Cafés und Bars ist das Trinken im Stehen seit dem 16. Februar wieder erlaubt.
- Diskotheken, die seit dem 10. Dezember geschlossen waren, sind unter Einhaltung des Gesundheitsprotokolls seit dem 16. Februar wieder geöffnet.
- Aufhebung der Sperrstunde in Einrichtungen mit sitzendem Publikum (Stadien, Konzertsäle, Theater...). Für den Zugang zu diesen Orten ist das Tragen einer Maske seit dem 2. Februar weiterhin Pflicht.
- Sportveranstaltungen: Das Tragen einer Maske ist seit dem 28. Februar nicht mehr vorgeschrieben.
Für die Reise
Seit dem 12. Februar 2022 gelten an den Grenzen die folgenden Regeln:
- Für Reisende, die im Sinne der EU-Vorschriften geimpft sind, wird bei der Ausreise kein Test mehr verlangt. Der Nachweis eines vollständigen Impfschemas wird für die Einreise nach Frankreich unabhängig vom Herkunftsland wieder ausreichend sein, wie es vor der Verbreitung der Omicron-Variante der Fall war.
- Für ungeimpfte Reisende bleibt die Verpflichtung, einen negativen Test vorzuweisen, um nach Frankreich zu reisen, bestehen, aber die Maßnahmen bei der Ankunft (Test, Isolierung) werden aufgehoben, wenn sie aus Ländern der "grünen" Liste kommen, die durch eine mäßige Zirkulation des Virus gekennzeichnet ist.
- Wenn ungeimpfte Reisende aus einem Land der "orangen" Liste kommen, müssen sie weiterhin einen zwingenden Grund für ihre Reise nach Frankreich vorweisen und können bei ihrer Ankunft weiterhin einem Zufallstest unterzogen werden. Reisende, die positiv getestet werden, müssen sich gemäß den Empfehlungen der Krankenversicherung isolieren.
In Notfällen, die durch das Auftreten einer Variante gekennzeichnet sind, die ein erhöhtes Risiko der Übertragbarkeit oder der Immunabwehr darstellt, wird der Mechanismus der "Notbremse" aktiviert und das Land wird auf die "rote" Liste gesetzt, was wie bisher einen zwingenden Grund für die Reise erfordert, die Verpflichtung, bei der Abreise einen negativen Test vorzulegen - auch für geimpfte Reisende, wenn es sich um eine Variante handelt, die das Merkmal einer Immunitätshemmung aufweist -, und die Verpflichtung, sich bei der Ankunft einem Test zu unterziehen, der die Quarantäne bedingt, die von den Präfekten beschlossen und von den Ordnungskräften kontrolliert wird.
Diese Einstufung ist vorübergehend und wird regelmäßig überprüft, um sicherzustellen, dass die Reisebeschränkungen verhältnismäßig sind. Derzeit ist kein Land auf der "roten" Liste eingestuft.
Diese Grenzregeln können angesichts der Entwicklung der Gesundheitssituation und im Einklang mit den Arbeiten, die derzeit mit unseren europäischen Partnern durchgeführt werden, angepasst werden.
Angesichts der Gesundheitslage in den überseeischen Gebieten bleiben die Modalitäten der Gesundheitskontrolle für die Einreise in diese Gebiete zum jetzigen Zeitpunkt hingegen unverändert.
Der Gesundheitspass ist auf den Strecken Kontinent-Korsika und Korsika-Kontinent nicht mehr obligatorisch.
In Flugzeugen und auf Schiffen ist das Tragen einer Maske weiterhin Pflicht.
Für Passagiere, die nach Sardinien reisen
Passagiere, die in Italien ankommen, müssen sich auf der staatlichen Plattform für die Einreise nach Italien https://app.euplf.eu registrieren, was die Selbstdeklaration gegenüber der Fluggesellschaft ersetzt.
Außerdem müssen sie im Besitz des "grünen Zertifikats" der Impfung gegen Covid-19 sein, das 14 Tage nach Abschluss des Impfzyklus oder gegen eine Immunitätsbescheinigung oder nach einem negativen molekularen oder antigenen Test, der innerhalb von 48 Stunden vor der Einreise nach Italien durchgeführt wurde, ausgestellt wird.
Kinder unter 6 Jahren sind von der Prüfung vor der Abreise befreit.
Wir erinnern Sie daran, dass die Bescheinigung über den Abschluss des Impfzyklus für einen der vier von der Europäischen Arzneimittelagentur zugelassenen Impfstoffe gelten muss: Pfizer-BioNtech, Moderna, Johnson & Johnson, AstraZeneca.
In jedem Fall raten wir Ihnen, die FAQ der italienischen Regierung zu den geplanten Maßnahmen zu konsultieren.
Übersetzt mit www.DeepL.com/Translator (kostenlose Version)
Wenn Sie getestet werden möchten
Sie können einen Termin im Labor in Porto-Vecchio unter https://covid.kaducee.com vereinbaren.
Wie und wo kann man sich gegen COVID-19 impfen lassen?
Wer sich impfen lassen möchte, kann jetzt telefonisch unter 07 78 05 51 10 einen Termin vereinbaren oder online einen Termin buchen.
Wie bekomme ich meinen Impfpass?
Seit dem 27. Mai können alle Geimpften, auch die, die vor dem 3. Mai geimpft wurden, ihren Impfpass im "Patientenportal" der Krankenkasse abrufen. Außerdem kann jeder Mediziner einen Impfpass abrufen und ausdrucken, wenn eine Person dies wünscht.
Sobald Sie Ihren Impfpass in der Hand haben, scannen Sie einfach den QR-Code auf der rechten Seite, um ihn zu importieren und lokal in Ihrem Telefon zu speichern, dank TousAntiCovid Carnet.
Die Schrankengesten
Nehmen Sie eine neue Barriere-Geste an und laden Sie die Anwendung TousAntiCovid herunter.
Alle Informationen finden Sie auf der Website der Regierung oder unter der Telefonnummer 0 800 130 000 (kostenloser Anruf, 24 Stunden am Tag)
Site de la Préfecture de Corse
Site de la Collectivité de Corse